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Entsprechenserklärung

Der Vorstand und Aufsichtsrat der Homag Group AG hat die erste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG abgegeben und für unsere Aktionäre auf dieser Website dauerhaft zugänglich gemacht:

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